Fluthilfe

29.10.2021

Nach der Flut am 14. Juli entwickelte sich eine bemerkenswerte Hilfsbereitschaft in ganz Langenberg. Aber die Menschen packten nicht nur an. Viele spendeten auch Geld direkt an die Bürgerstiftung Langenberg. So konnte die Stiftung der ev. Kirchengemeinde Langenberg bereits Anfang August im Rahmen einer Sofortmaßnahme ca. 130.000 € an über 200 Betroffene im gesamten Stadtgebiet inkl. Bonsfeld und Nierenhof auszahlen. Schwerpunkt waren dabei die Flutschäden in den Kellern. In der nachfolgenden zweiten Hilfstranche wurden dann größere Beträge bis maximal 5.000 € für die Flutschäden in selbstgenutzten Wohnungen bzw. in Geschäftsräumen der Kleinunternehmen bezahlt. Bis Stand Ende Oktober sind knapp 470.000 € an großen und kleinen Spenden an die Bürgerstiftung geflossen. Dafür bedanken wir uns sehr herzlich bei allen Spenderinnen und Spender. Insgesamt wurden bisher schon über 350.000 € an Fluthilfe verteilt, wobei die Stiftung in vielen Fällen auch vor Ort war.

Betroffene, die bisher noch keine Hilfe bekommen haben, beziehungsweise nur eine Soforthilfe, können weiterhin einen Antrag an die Stiftung richten. Bei der Gesamtunterstützung einer Person/Familie ist die Stiftung allerdings auf einen Maximalbetrag von 5.000 € gesetzlich begrenzt. Anträge sind unter www.ekgla.de oder im Gemeindebüro der Ev. Kirchengemeinde langenberg, Wiemerstr. 6, erhältlich.

Karl-Wilhelm Wilkesmann, 1. Vorsitzender
Pfr. Jens Blaschta, 2. Vorsitzender
Klaus Lübke, Treuhänder

Bürgerstiftung Ev. Kirchengemeinde Langenberg

Klaus Lübke (Treuhänder)
Wiemerstr.6
42555 Velbert
Tel. 02052 4471

E-Mail: info@bürgerstiftung-Langenberg.de

23.08.2021

Die Bürgerstiftung der Ev. Kirchengemeinde Langenberg ist überwältigt von der Hilfsbereitschaft, die seit dem Hochwasser in unserem Ort erlebbar ist. Neben viel tatkräftiger Hilfe, die geschehen ist, sind mittlerweile auch über 400.000 Euro an Spendengeldern eingegangen. Mehr als 200.000 Euro sind davon bereits an über 200 Familien und Gewebetreibende im Rahmen der Soforthilfe ausgezahlt worden.

Unser Dank kommt von Herzen.

Bis zum 30. August können noch Zahlungen im Rahmen der Soforthilfe beantragt werden.

Für einen Einpersonenhaushalt werden 500 Euro zur Verfügung gestellt, für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen weitere 250 Euro dazu. Der Maximalbetrag ist 1500 Euro. Die Betroffenen müssen lediglich bestätigen, dass Ihnen ein entsprechender Sachschaden entstanden ist. Für inhabergeführte Geschäfte, Lokale und Kleingewerbe gibt es eine Soforthilfe in Höhe von 1000 Euro. Die Anträge sind im Gemeindebüro der Ev. Kirchengemeinde Langenberg, Wiemerstr. 6, erhältlich. Ebenso stehen die Formulare zum Download bereit.

Bei größeren Schäden können dann vom 01. bis zum 30. September Zahlungen beantragt werden, die über die Soforthilfe hinausgehen. Die Bürgerstiftung sammelt die Anträge und wird Anfang Oktober über die weiteren Zahlungen entscheiden.

Antragsberechtigt sind alle vom Hochwasser der Langenberger Bäche Betroffene, die im kommunalen Gebiet Velbert-Langenbergs (Langenberg, Bonsfeld, Nierenhof) oder im Bereich der Ev. Kirchengemeinde Langenberg wohnen. Die Hilfen werden unabhängig von der Religionszugehörigkeit ausgezahlt.

Ein großes Dankeschön geht an die mehr als 1500 Spender, die diese Hilfe möglich gemacht haben!

Bürgerstiftung Ev. Kirchengemeinde Langenberg

Klaus Lübke (Treuhänder)
Wiemerstr.6
42555 Velbert
Tel. 02052 4471

E-Mail: info@bürgerstiftung-Langenberg.de

27. Juli 2021

Als Anfang Juli der Dauerregen begann, konnte niemand ahnen welchen schicksalhaften Verlauf das Wetter nehmen würde.

Die Auswirkungen sind heute noch kaum fassbar für uns. Nach der Flut begann eine Welle der Hilfsbereitschaft. Nach wenigen Tagen setzte sich auch die große finanzielle Unterstützung in einer Art fort wie wir es niemals erwartet hätten.

Die Spendensumme beläuft sich jetzt schon auf 204000 Euro (Stand 23.07.21).

Unser Dank kommt von Herzen. Wir sind überwältigt von dieser großartigen Hilfe.

Ab Montag, 26.07.21, beginnt die Bürgerstiftung in einem ersten Schritt mit der Auszahlung einer Soforthilfe. Für einen Einpersonenhaushalt werden 500 Euro zur Verfügung gestellt, für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen weitere 250 Euro dazu. Der Maximalbetrag ist 1500 Euro. Die Betroffenen müssen lediglich bestätigen, dass Ihnen ein entsprechender Sachschaden entstanden ist.

Für inhabergeführte Geschäfte, Lokale und Kleingewerbe gibt es eine Soforthilfe in Höhe von 1000 Euro.

Antragsberechtigt sind alle vom Hochwasser Betroffenen, die im kommunalen Gebiet Velbert-Langenbergs (Langenberg, Bonsfeld, Nierenhof) oder im Bereich der Ev. Kirchengemeinde Langenberg wohnen. Die Hilfen werden unabhängig von der Religionszugehörigkeit ausgezahlt.

Die Anträge sind im Alten Vereinshaus, Kreiersiepen 7, und im Gemeindebüro der Ev. Kirchengemeinde Langenberg, Wiemerstr. 6, erhältlich. Vom 26.-30.07., 16-18 Uhr, sind Vertreter der Bürgerstiftung im Alten Vereinshaus persönlich ansprechbar. Ebenso stehen die Formulare zum download bereit.

Ab dem 17. August können bei der Bürgerstiftung weitere Mittel beantragt werden, die über die Soforthilfe hinausgehen und die tatsächliche Schadenshöhe berücksichtigen.

Die Auszahlung und Verteilung der Soforthilfe wird von Herrn Notar Christoph Stiefel ehrenamtlich begleitet. Die Bürgerstiftung dankt für alle Spenden.

Den vom Hochwasser Betroffenen wünschen wir Zuversicht. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit der Spendensammlung wirksam helfen können.

Bürgerstiftung Ev. Kirchengemeinde Langenberg

Klaus Lübke (Treuhänder)
Wiemerstr.6
42555 Velbert

Tel. 02052 4471
E-Mail: info@bürgerstiftung-Langenberg.de