Zustiftungen
Zustiftungen dienen der Aufstockung des vorhandenen Stiftungskapitals. Sie sind nach geltendem Steuerrecht als Sonderausgaben steuermindernd bei der Einkommensteuer anrechenbar, bzw. sie mindern bei Unternehmen den Gesamtbetrag der Einkünfte sowie den Gewerbeertrag.
Schenkungen und Erbschaften an die Stiftung sind ebenfalls möglich, ohne dass Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer anfällt.
Satzungsmäßiges Ziel der Stiftung ist es, aus der nicht rechtsfähigen Stiftung eine rechtsfähige Stiftung nach bürgerlichem Recht zu machen. Dazu benötigen wir ein Stiftungskapital von 50.000 Euro.
Am 1.Januar 2020 beträgt unser Stiftungskapital 4.985,00€.
Spenden
Spenden kommen unmittelbar den vom Vorstand festgelegten Förderprojekten zu Gute. Zusammen mit den Zinserträgen aus dem Stiftungskapital werden sie zeitnah für Stiftungszwecke verwendet.
Rücklagen nach § 62 AO haben wir gebildet für:
- die Renovierung der Alten Kirche anl. des 300jährigen Jubiläums im Jahr 2026
- die Windrather Kapelle und
- die Orgel der Alten Kirche.
Vermerken Sie bitte unbedingt im Verwendungszweck Ihrer Überweisung, ob Ihre Spende als Zustiftung auf Dauer dem Stiftungskapital zugeführt oder als Spende direkt für Förderprojekte verwendet werden soll. Hier können Sie auch konkrete Förderbereiche benennen.
Sie können Ihre Zuwendung entweder
- als Geldspende auf unser Spendenkonto bei der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert IBAN: DE 08 334500 000 026 086 066 überweisen oder
- als spontane Barspende in unseren Kirchen und Gemeindehäusern, im Gemeindeamt und in unserer Begegnungsstätte Klippe2 leisten, dort liegen speziell vorbereitete Briefumschläge für Ihre Spende bereit.
Am 1.Januar 2020 stehen uns für weitere Förderprojekte 11.361,68 € zur Verfügung.
Wir danken allen Zustiftern und Spendern für ihr Engagement und dafür, dass sie was für unsere Gemeinde übrig haben.
In allen Fällen erhalten Sie Ihre steuerlich wirksame Spendenbescheinigung unverzüglich, sofern uns Ihre Adressdaten bekannt sind.